Austritt aus der NATO: Warum und wie?
Austritt aus der NATO: Warum und wie?
Als sich 1991 der Warschauer Pakt auflöste, war die NATO funktionslos geworden. Von Rechts wegen hätte sie sich ebenfalls aufheben müssen. Statt dies zu tun, dehnte sie sich auf Betreiben der USA aus. Dies führte unter anderem zum Ukraine-Krieg. Das militärische Zentrum der NATO sind die USA. Für die USA ist die europäische NATO ein Instrument, das eingesetzt wird, um überall auf der Welt US-Interessen zu dienen. NATO-Länder wie Deutschland dienen den USA – unter anderem mit Ramstein – als Stützpunkt. Der ranghöchste militärische Befehlshaber der NATO in Europa, der Supreme Allied Commander Europe (SACEUR), ist immer ein US-General oder Admiral. Zugleich gilt jedoch: Ein Land, das die NATO verlassen möchte, schreibt schlicht einen Brief. Aber nicht etwa an das NATO-Hauptquartier in Brüssel, sondern an die US-Regierung.
Als die USA 2003 zu einem unprovozierten Angriffskrieg gegen den Irak aufriefen, fand sich sofort eine „Koalition der Willigen“. Deutschland unter Kanzler Schröder zeigte Rückgrat und machte nicht mit. Als die USA Hunderttausende Tote später, am 3. Januar 2026, Venezuela überfielen und den Präsidenten entführten, sagte Kanzler Merz lapidar, die Lage sei komplex. Am 28. Februar 2026 bombardierte die US-israelische Armee im Iran eine Mädchenschule. Etwa 165 Kinder starben.
Als führende NATO-Macht prägen die USA den Charakter der gesamten NATO. Auch mit Blick auf die US-geführten NATO-Kriege gegen Jugoslawien, Afghanistan und Libyen sowie nach Drohungen gegen Grönland und Kuba ist es nun an der Zeit, dieses Kriegsbündnis zu verlassen. Unten lesen Sie, wie einfach der Austritt funktioniert. Vielleicht kommen auch Sie zu dem Schluss, dass sich die USA vom NATO-Vertragstext längst so weit entfernt haben, dass ein werteorientiertes und humanistisches Deutschland sich nicht länger als Bündnis-„Partner“ für US-Interessen und als Herberge für US-Stützpunkte benutzen lassen darf.
Der Nordatlantikvertrag (Washington DC, 4. April 1949)
„Die Parteien dieses Vertrags bekräftigen erneut ihren Glauben an die Ziele und Grundsätze der Satzung der Vereinten Nationen und ihren Wunsch, mit allen Völkern und Regierungen in Frieden zu leben. […] Sie sind entschlossen, ihre Bemühungen für die gemeinsame Verteidigung und für die Erhaltung des Friedens und der Sicherheit zu vereinigen. Sie vereinbaren daher diesen Nordatlantikvertrag:
Artikel 1
Die Parteien verpflichten sich, in Übereinstimmung mit der Satzung der Vereinten Nationen, jeden internationalen Streitfall, an dem sie beteiligt sind, auf friedlichem Wege so zu regeln, dass der internationale Friede, die Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden, und sich in ihren internationalen Beziehungen jeder Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung zu enthalten, die mit den Zielen der Vereinten Nationen nicht vereinbar sind.
Artikel 13
Nach zwanzigjähriger Geltungsdauer des Vertrags kann jede Partei aus dem Vertrag ausscheiden, und zwar ein Jahr, nachdem sie der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika die Kündigung mitgeteilt hat; diese unterrichtet die Regierungen der anderen Parteien von der Hinterlegung jeder Kündigungsmitteilung.“
Quelle: NATO – North Atlantic Treaty (deutsche Fassung)
Formulierungshilfe
An die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, als Verwahrstelle des Nordatlantikvertrags,
hiermit notifiziert die Regierung Deutschlands formell den Entschluss, den Nordatlantikvertrag vom 6. Mai 1955 gemäß Artikel 13 aufzukündigen. Dieser Schritt erfolgt nach reiflicher Überlegung und im Einklang mit einem Parlamentsbeschluss sowie nationalen Sicherheitsinteressen und humanitären Erwägungen.
Gemäß Artikel 13 des Vertrags ist dieser Austritt ein Jahr nach dem Datum dieser notifizierten Kündigung wirksam.
Deutschland wird unverzüglich beginnen, die notwendigen Schritte für einen geordneten Übergang in den kommenden zwölf Monaten einzuleiten. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist das NATO-Truppenstatut von 1951 null und nichtig, welches die Basis für die Anwesenheit von US- und NATO-Militär in der BRD bildet.
Fortan können die mehr als 20 US-/NATO-Militärstützpunkte in Deutschland von den USA oder anderen NATO-Staaten nicht länger genutzt werden. Die juristisch exterritorialen Enklaven fallen hoheitlich an die BRD zurück.
Hochachtungsvoll
V. i. S. d. P.: Julien Akerma, 22761, 14. März 2026