Dem Krieg die Basis entziehen. US-Stützpunkt Ramstein schließen. NATO-Vertrag kündigen
Am 28. Februar 2026 begannen Israel und die USA einen unprovozierten Angriffskrieg gegen den Iran.
Bundespräsident Steinmeier sagte dazu am 24. März 2026:
„Unsere Außenpolitik wird nicht überzeugender dadurch, dass wir Völkerrechtsbruch nicht Völkerrechtsbruch nennen. Damit mussten wir uns schon im Gaza-Krieg auseinandersetzen, damit müssen wir auch im Iran-Krieg umgehen. Denn dieser Krieg ist nach meinem Dafürhalten völkerrechtswidrig …”
(Quelle)
„Der iranische Botschafter in Deutschland, Madschid Nili, hat von der Bundesregierung eine Klarstellung zur Nutzung der US-Luftwaffenbasis Ramstein durch die USA für den Iran-Krieg gefordert. Die Rolle des Militärstützpunkts in Rheinland-Pfalz sei für Teheran bislang ‚offiziell nicht klar‘, sagte Nili der Nachrichtenagentur AFP.“
(Quelle)
Hat die deutsche Regierung den USA den Militärstützpunkt Ramstein für einen unprovozierten Angriffskrieg zur Verfügung gestellt? Wenn ja, dann ist Deutschland gemäß einer UN-Resolution Mittäter und Komplize dieses völkerrechtswidrigen Angriffskriegs:
UN-Resolution 3314, Artikel 3
„Vorbehaltlich und nach Maßgabe der Bestimmungen des Artikels 2 gilt, ohne Rücksicht auf das Vorliegen einer Kriegserklärung, jede der folgenden Handlungen als Angriffshandlung:
[…]
f) die Tatsache, dass ein Staat, der sein Hoheitsgebiet einem anderen Staat zur Verfügung gestellt hat, zulässt, dass dieses Hoheitsgebiet von dem anderen Staat dazu benutzt wird, eine Angriffshandlung gegen einen dritten Staat zu begehen.“
(Quelle)
Was ist Ramstein?
„Ramstein in Rheinland-Pfalz im Westen Deutschlands ist der größte Luftwaffenstützpunkt der USA in Europa. ‚Die Ramstein Air Base ist ein unglaublich wichtiges logistisches Drehkreuz für das US-Militär‘, sagt der frühere NATO-Direktor William Alberque im Interview mit der DW. ‚Die Air Base wird auch das Tor nach Europa genannt. Von hier aus gehen die Flüge aus den USA weiter nach Afrika und in den Nahen und Mittleren Osten.‘
Grundlage für die Nutzung von Ramstein ist das Stationierungsrecht, geregelt im Aufenthaltsvertrag vom 23. Oktober 1954. Mit den Verträgen zur deutschen Wiedervereinigung 1990 wurde die Fortgeltung des Vertrags bestätigt. Hinzu kommen Vereinbarungen im NATO-Truppenstatut. Die Luftwaffenbasis hat eine Sonderstellung. Sie liegt auf deutschem Staatsgebiet, genießt aber ähnlich wie eine ausländische Botschaft Immunität: Deutsche Beamte und Politiker dürfen sie nur mit Zustimmung des US-Kommandeurs betreten.“
(Deutsche Welle)
Deutsche Bürger/innen wählen somit Politiker/innen, die dieses riesige US-Gebiet in Deutschland nur mit Zustimmung eines US-Militärs betreten dürfen. Wie können die Wähler der Souverän sein, wenn die gewählten Politiker den größten US-Stützpunkt nicht ohne Weiteres betreten dürfen? Was dürfen deutsche Politiker denn? Sie dürfen – und sollten – den NATO-Vertrag kündigen, indem sie ein Kündigungsschreiben an die US-Regierung schicken.
Formulierungshilfe
An die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, als Verwahrstelle des Nordatlantikvertrags,
hiermit notifiziert die Regierung Deutschlands formell den Entschluss, den Nordatlantikvertrag vom 6. Mai 1955 gemäß Artikel 13 aufzukündigen. Dieser Schritt erfolgt nach reiflicher Überlegung und im Einklang mit einem Parlamentsbeschluss sowie nationalen Sicherheitsinteressen und humanitären Erwägungen. Gemäß Artikel 13 des Vertrags ist dieser Austritt ein Jahr nach dem Datum dieser notifizierten Kündigung wirksam.
Deutschland wird unverzüglich beginnen, die notwendigen Schritte für einen geordneten Übergang in den kommenden zwölf Monaten einzuleiten. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist das NATO-Truppenstatut von 1951 null und nichtig, welches die Basis für die Anwesenheit von US- und NATO-Militär in der BRD bildet.
Fortan können die mehr als 20 US-/NATO-Militärstützpunkte in Deutschland von den USA oder anderen NATO-Staaten nicht länger genutzt werden. Die juristisch exterritorialen Enklaven fallen hoheitlich an die BRD zurück.
Hochachtungsvoll,
V. i. S. d. P.: Karim Akerma, 22761 HH, 28.3.26